Hanf als Medizin

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Hanf (Cannabis) hat eine lange Geschichte. Sehr beliebt zwar bei den Hippies der Flower-Power-Generation unter Synonymen wie Gras, Ganja, Pot, Weed, Haschisch, Marihuana, Mary Jane, um sich die Sinne zu vernebeln, wurde es von der restlichen Bevölkerung doch eher als schädlich angesehen. In der traditionellen chinesischen und indischen Heilkunst dagegen (vor weit mehr als 2000 Jahren dokumentiert in einem Sanskrit-Text) war die analgetische (schmerzlindernde) und sedierende (beruhigende) Wirkung von Cannabis seit langem bekannt und geschätzt. Der medizinische Einsatz der Droge ist also keinesfalls eine Errungenschaft der Neuzeit. Bei „Drogen“ handelt es sich in der biologisch-wissenschaftlichen Betrachtung übrigens um getrocknete Teile von Pflanzen/Pilzen, also Kräuter, Gewürze etc., die etwa zur Herstellung von Tees oder Arzneimitteln verwendet werden. Und nicht, wie umgangssprachlich gerne interpretiert, um rauscherzeugende, psychoaktive Substanden, die infolgedessen auch nicht in der „Drogerie“ erhältlich sind.
Der Hauptwirkstoff von Hanf ist das Tetrahydrocannabinol (THC), das neben dem Cannabidiol (CBD) vor allem bei starken, chronischen Schmerzen, bei Übelkeit/Erbrechen, Appetitlosigkeit sowie bei starkem Gewichtsverlust etwa infolge einer Krebs-Therapie, einer HIV-Erkrankung (Aids), bei Spastiken oder Multipler Sklerose (MS) eingesetzt werden kann.
CBD hat eine entzündungshemmende, aber im Gegensatz zum THC keine bewusstseinsbeeinflussende Wirkung. Deshalb schätzen viele Patienten den schmerzlindernden Effekt, den sie alleine durch die äußerliche Anwendung von rezeptfreiem CBD-Öl erfahren. Gewonnen wird dieses Öl aus dem Cannabis-Hanf und gilt als natürliches Mittel etwa zur Behandlung von Arthritis und rheumatischen Erkrankungen. Entzündliche Gelenksleiden können in unterschiedlichster Form auftreten (alleine unter die Bezeichnung „Rheuma“ fallen circa 200 verschiedene Varianten wie Weichteilrheuma, rheumatoide Arthritis etc.). Mit den Verschleißerscheinungen (Arthrose) haben sie gemein, dass sie allesamt verantwortlich sind für Schmerzen an Gelenken, Sehnen und Muskeln. Schwellungen, Verdickungen, Rötungen und Bewegungseinschränkungen sind weitere häufige Begleiterscheinung, denen mit der Behandlung von CBD-haltigen Mitteln begegnet werden kann.
Nicht ohne Grund wurden bereits im Mai 2011 mit der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Hanfpflanze grundsätzlich für die Zubereitung von Fertigarzneimitteln verwendet werden darf. Die verschreibungspflichtige Verabreichung ärztlicherseits von konzentriertem Cannabis-Wirkstoff findet eher bei schwerwiegenden Krankheiten und nach dem Ausschöpfen anderer Therapiemöglichkeiten Anwendung. Den Medizinern wurde im März 2017 zudem ermöglicht, direkt Cannabisextrakte oder -blüten bei entsprechender Indikation zu verordnen.

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